WPsigner kann passen
Keine QES oder besonderen Formalitäten erforderlich
Wenn das Recht des Vereinigten Königreichs keine besonderen Formalitäten verlangt, kann WPsigner einen SES-Workflow unter dem Electronic Communications Act 2000 und UK eIDAS mit Absicht, Einwilligung, Hashes und Audit-Nachweisen unterstützen.
Typische SES-Anwendungsfälle
- B2B-Verträge & Angebote
- NDAs & Lieferanten-Onboarding
- HR- & Richtlinienbestätigungen
- Agentur-SOWs & Kundenbedingungen